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   BVerwG, 13.09.1967 - IV B 141.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2847
BVerwG, 13.09.1967 - IV B 141.66 (https://dejure.org/1967,2847)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1967 - IV B 141.66 (https://dejure.org/1967,2847)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1967 - IV B 141.66 (https://dejure.org/1967,2847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anzuwendendes Recht in einem Umlegungsverfahren bei Eintritt einer Rechtsänderung - Überprüfung eines auf Grund landesrechtlicher Vorschriften ausgeübten Ermessens nur im Rahmen des Landesrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 21.61

    Anwendung des bisherigen Rechts auf vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1967 - IV B 141.66
    Fortsetzung der Rechtsprechung im Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG I C 21.61 -.

    Die Klägerin rügt, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1961 - BVerwG I C 21.61 -, abgedruckt u.a. im BBauBl.

    1961, 814; Buchholz BVerwG 406.11, § 174 BBauG Nr. 1; DVBl. 1962, 716; DÖV 1962, 185; NJW 1962, 69, ab.

    Ein solches in der Durchführung begriffenes Umlegungsunternehmen ist nach § 174 Abs. 2 Satz 1 BBauG "weiterzuführen", d.h. die sachlichen Entscheidungen und Maßnahmen müssen nach Maßgabe des bisherigen Rechts vorgenommen werden (vgl. das obengenannte Urteil BVerwG I C 21.61).

  • BVerwG, 10.01.1966 - IV B 262.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Revisionsgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1967 - IV B 141.66
    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das von der Behörde auf Grund landesrechtlicher Vorschriften ausgeübte Ermessen nur im Rahmen des Landesrechts überprüft werden kann, da andernfalls die Revision auf solche Fragen ausgedehnt würde, deren Nachprüfung dem Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO entzogen ist (vgl. u.a. Beschluß vom 10. Januar 1966 - BVerwG IV B 262/65).
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